Als
lenkende Person bestätige ich mit meiner Zustimmung, dass ich am Tag der Probefahrt über 21 Jahre alt und im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheins der Gruppe B bin. Bei einem eventuellen Schaden ist die Versicherungsgesellschaft berechtigt meine Angaben zu überprüfen.
Als
Begleitperson bestätige ich, selbst kein Fahrzeug zu lenken und stimme den weiteren Bedingungen zu.
Ich erkenne an, dass das eingesetzte Fahrzeug ausschließlich auf eigenes Risiko und im
Bewusstsein gefahren oder benutzt wird, dass die Nutzung von Kraftfahrzeugen mit Risiken verbunden ist. Die Teilnahme erfolgt auf eigenen Wunsch, eigenes Risiko und eigene Gefahr.
Ich entbinde Volvo Car Austria GmbH, alle Beteiligten und mit der Abwicklung beauftragten Agenturen und Kooperationspartnerschaften ausdrücklich von jeglicher Haftung für Körper- und Vermögensschäden, soweit gesetzlich zulässig.
Ich nehme folgende Bedingungen zur Kenntnis:
1. Das Testfahrzeug ist ein Nichtraucherfahrzeug. Ich erkläre, für die Dauer der Testfahrt nicht unter Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss oder sonstiger berauschender Mittel zu stehen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können.
2. Das Testfahrzeug ist Vollkasko versichert. Die Höhe des Selbstbehalts ist vor Antritt der Probefahrt von mir selbst beim Volvo Partner zu erfragen. Im Falle einer nachweisbar fahrlässigen oder grob fahrlässigen Handlung, bei Einwirkung von Alkohol, Drogen oder durch Ladegut verursachten Schäden hafte ich in jedem Fall in vollem Umfang für das Testfahrzeug.
3. Ich bin selbst verantwortlich für die korrekte Sicherung von auf meinen Wunsch mitgeführten Kindern (Kindersitz) und anderen Mitfahrenden.
4. Im Falle der Verhängung von Polizeistrafen aufgrund von Verstößen gegen die gültigen Gesetze (z.B. Kraftfahrgesetz, Straßenverkehrsordnung) hafte ich für diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (d.h. Volvo Car Austria GmbH ist verpflichtet, den gegebenenfalls ermittelnden Exekutivorganen Auskünfte zu erteilen und mich als lenkende Person namentlich zu nennen).
5. Dritte Personen, die auf Grund eines von mir verursachten Schadensereignisses Schadenersatzansprüche an Volvo Car Austria GmbH stellen, werden von mir schad- und klaglos gehalten.
Der Gerichtstand für einen aus der Zurverfügungstellung unseres Fahrzeuges zum Zwecke einer Kennenlernfahrt entstandenen Rechtsstreit ist für alle Teile Wien.
Datenschutz:Details zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte unserem Datenschutzhinweis. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage leiten wir Ihre Daten an den von Ihnen gewählten Volvo Partner weiter.
Den allgemeinen Datenschutzhinweis von Volvo Cars finden Sie
hier. Bestimmungen zu Fotorechten
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Volvo Car Austria GmbH, der die Testfahrt abwickelnde Volvo Partner als auch beauftragte Agenturen
Foto-, Ton-, Filmaufnahmen sowie ähnliches Material von der Veranstaltung und mir als teilnehmende Person herstellen. Ich räume das unbefristete Recht ein, über die Aufnahmen in
unveränderter und veränderter Form, weltweit, zeitlich unbegrenzt, zu sämtlichen gesetzlich zulässigen Zwecken und ohne gesonderte Vergütung zu verfügen, sie zu vervielfältigen, veröffentlichen, sowie in sonstiger Weise nutzen zu dürfen. Ich übertrage hiermit bis auf Widerruf
sämtliche Rechte, einschließlich Nutzungs-, Verwertungs- und Bearbeitungsrechte an den Veranstalter Volvo Car Austria und verzichte in diesem Zusammenhang auf das Recht am eigenen Bild sowie auf die Geltendmachung etwaiger daraus resultierender Persönlichkeitsrechte.